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                                         Allgemeine Geschäftsbedingungen                 Stand: 01.12.2013

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON  "FOTOGRAFIE MARION ULLMANN”

1.  Allgemeines

     1.1.  Die nachfolgenden allgemeinen Liefer-und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von  

              “Fotografie Marion Ullmann”(im folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen  

               und Leistungen.

     1.2.   Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden bzw. bei  Vergabe des  

              Auftrags an den Auftragnehmer durch den Kunden (folgend Auftraggeber genannt).

     1.3.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Angabe für  alle zukünftigen  

              Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.

     1.4.   Sollten Leistungen Dritter herangezogen werden, gelten für den Auftragsbestandteil deren AGB. Bei  Änderung der AGB  

              werden die neuen AGB dem Auftraggeber beim nächsten Auftrag mitgeteilt.

 2.  Gegenstand

       2.1.  Gegenstand des Vertrages sind Fotografien und digitale Bilddaten sowie Beratungsleistungen.

       2.2.   Als Fotografien und digitale Bilddaten im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten  Bilder zu verstehen,   

                unerheblich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder  vorliegen. (z.B. Negative, ausgedruckte  

                Papierbilder, digitale Bilder auf CD/DVD, Videos etc.

 3.  Urheberrechtliche Bestimmungen

       3.1.    Alle Urheber-und Leistungsschutzrechte stehen dem Auftragnehmer zu.

      3.2.    Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch am Bildmaterial  übertragen.   

                Erweiterte Nutzungsrechte für die Verbreitung z.B. in Print-oder Onlinemedien, werden  gesondert -je nach Nutzungsart -

                vertraglich geregelt und berechnet.  Andere Vereinbarungen wie Verzicht der Urheberrechte sind ausgeschlossen.

      3.3.   Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und  Verwendungshonorars als erteilt.

      3.4.   Grundsätzlich gilt, dass der Auftragnehmer die Bilder für die Eigenpräsentation in Ausstellungen,

               Büchern und auf der eigenen Webseite verwenden darf.

 4 . Leistung und Gewährleistung

       4.1 . Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des  Auftragnehmers  ausdrücklich an.

       4.2.  Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Auftragnehmer kann den Auftrag  auch - ganz  

               oder zum Teil - durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen  

               trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die  

               Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optisch-  technischen (fotografischen) Mittel.  Abweichungen  

               von früheren Lieferungen stellen als solche keinen  Mangel dar.

       4.3.  Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind,  wird nicht gehaftet.  

                Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

       4.4.   Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter  Vorlage aller Unterlagen   

                erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

       4.5.  Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist  eine  

                Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt,  steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu.  

                Für unerhebliche Mängel wird nicht  gehaftet.  Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.  

       4.6.   Termingebundene Einsätze: Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit zum Ausfall des  Auftragnehmers  

                kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatz. Ein Anspruch darauf  besteht jedoch nicht. Eine  

                etwaig geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für  Mehrkosten, die dem Auftraggeber durch den Ausfall  

                des Auftragnehmers entstehen wird nicht gehaftet.

 

 

 

 

 

 

    

                                                          Allgemeine Geschäftsbedingungen                    Stand 01.12.2013

 

 

5.   Zahlungsvereinbarung

       5.1 .  Die Höhe des Honorars richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und wird im Angebot bzw. Auftrag schriftlich festgelegt.

       5.2.   Wurde das Honorar im Vorfeld eines Auftrags nicht schriftlich fixiert, steht dem Auftragnehmer ein  Honorar nach seiner jeweils  

                gültigen Preisliste zu.

       5.3.   Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

        5.4.  Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist in jedem Fall die Hälfte der vereinbarten Summe zzgl. tatsächlich entstandener  

                 Kosten  zur Zahlung fällig.

 6.  Datenschutz

       6.1.   Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verarbeitung seiner persönlichen / angegebenen Daten ausdrücklich zu, sofern Sie nur  

                im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden. Die Daten werden teilweise zur internen Nutzung gespeichert und hierbei

                selbstverständlich vertraulich behandelt.   Ausnahmen sind die Weitergabe von Daten an Dritte (Labor etc.), sofern es für den

                Auftrag notwendig ist.   

7.  Angebote

      7.1.   Das Angebot des Auftragnehmers in Flyern, Prospekten und Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils  

                geltende Vertrag, das erstellte Angebot bzw. die Preise auf  der betriebseigenen Website zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

                Der Vertrag kommt schriftlich zu Stande wobei eine E-Mail-Korrespondenz, in der beide Seiten dem Vertragsabschluss zustimmen,  

                der  Schriftform genügt.

     7.2.   Durch den Auftragnehmer erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 10 Tage ihre Gültigkeit. Sofern nicht im Angebot

              explizit festgelegt erfolgt mit der Angebotsabgabe keine verbindliche Terminreservierung seitens des Auftragnehmers. Die

              Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.

 8.   Lieferbedingungen / Lieferverzug

        8.1.  Lieferbedingungen und -zeit werden jeweils im Auftrag festgelegt.

        8.2.  Der Versand aller Lieferungen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf

                Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

        8.3.  Für Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä. sowie durch Beschaffungs-

                oder Fabrikationsstörungen, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, vom

                Vertrag zurückzutreten, ohne dass  Schadensersatz  seitens des Auftraggebers gefordert werden kann.

  9.   Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

         9.1.   Falls im Auftrag nicht abweichend vereinbart , gilt Bezahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 7  Tagen.

         9.2.   Die Preise des Auftragnehmers, wenn nicht gesondert vereinbart, gelten inklusive Verpackung und   Versand.

         9.3.   Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, wenn er im Fall der Vorkasse oder Lieferung / Leistung  gegen Rechnung die von ihm

                 geschuldete Zahlung trotz Mahnung innerhalb der vorgegeben Frist  ganz oder teilweise nicht leistet.

 10.   Gerichtsstand

         10.1.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des  Aufragnehmers. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und  

                   am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

 11.   Schlussbestimmungen

         11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im  Ausland. Für alle nicht in

                  diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

         11.2.   Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

         11.3.   Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt  nicht die Wirksamkeit der

                   übrigen Bestimmungen.